In der Versandapotheke können rezeptpflichtige und frei verkäufliche Medikamente bestellt werden, Letztere werden als sogenannte OTC-Arzneimittel bezeichnet (over the counter = über die Theke). Diese Medikamente werden von privaten Krankenkassen erstattet, wenn sie anerkannte Heilwirkungen aufweisen.
Regelungen für OTC-Mittel
Der § 48 regelt im deutschen Arzneimittelgesetz, dass Medikamente frei verkauft werden dürfen, wenn eine Gesundheitsgefährdung bei bestimmungsgemäßer Anwendung ausgeschlossen ist. Wenn diese Mittel durch die evidenzbasierte Medizin anerkannt sind oder sich in der Praxis bewährt haben, werden sie von der PKV im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungspolice, das heißt gegebenenfalls abzüglich einer Selbstbeteiligung, erstattet. Es muss hierfür eine entsprechende, ärztlich bestätigte Indikation vorliegen. Die GKV erstattet – von Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich keine rezeptfreien Medikamente, es werden im Gegenteil für sehr viele der verschreibungspflichtigen Medikamente Zuzahlungen fällig. Auch hier versuchen die gesetzlichen Kassen, durch Anreizsysteme die Nutzung von preiswerten Generika zu stimulieren. Innerhalb einer Positivliste sind diejenigen Medikamente aufgeführt, die grundsätzlich durch die GKV nicht erstattet werden. Bei der PKV gibt es eine solche Liste nicht, interessant für die Erstattung von Arzneimitteln ist lediglich deren Wirksamkeit und der PKV-Tarif. Natürlich macht auch die GKV Ausnahmen bei den nicht verschreibungspflichtigen Mitteln. Ähnlich wie bei der PKV werden immer wieder einige Mittel anerkannt und dann auch erstattet.
Erstattung über eine private Zusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte haben immer die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese bietet nicht nur einen erweiterten medizinischen Schutz, sie leistet auch in bestimmten Fällen für Medikamente aus der Versandapotheke, bei denen eine Vorleistujg der gesetzlichen Kasse erfolgt ist. Die private Krankenzusatzversicherung kann so abgeschlossen werden, dass die Zuzahlungen für Medikamente übernommen werden, die gesetzlich Versicherte zu leisten haben.
Darüber hinaus bieten Krankenzusatzversicherungen dem gesetzlich Versicherten eine Reihe von Vorteilen. Es können Heilbehandlungen, Psychotherapie oder erweiterte Leistungen im Bereich Zahnmedizin versichert werden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Sämtliche Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können mit einer privaten Krankenzusatzversicherung wenigstens in präferierten Teilbereichen den Status von Privatpatienten erlangen. Auch die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, das Ein- oder Zweibettzimmer, zusätzliches Krankengeld oder Krankenhaustagegeld können versichert werden. Inwieweit der Einzelne diese Leistungen wünscht und für sinnvoll erachtet, kann durch einen Vergleich der PKV-Zusatzversicherungen herausgefunden werden.