Vielleicht haben auch Sie sich schon mal gefragt, was denn eigentlich das Besondere an Sparkassen ist. Sind sie nicht genauso Universalbanken wie alle anderen Banken auch? Die Antwort lautet: “Ja, aber …”. Sparkassen bieten Girokonten, Sparmodelle und Kredite an wie alle anderen, sie gehören aber der öffentlichen Hand. Das heißt Kommunen, Kreise oder Zweckverbände treten als Eigentümer auf. Was diese besondere Konstruktion im deutschen Drei-Säulen-Modell der Kreditwirtschaft für eine Rolle spielt, soll hier etwas näher erklärt werden.
Die Sparkasse als Kreditanstalt – ein kurzer Rückblick
In den vier Jahrzehnten um das Jahr 1800 kam es in Deutschland zu den ersten Sparkassengründungen. Dass dies in die Zeit der Industrialisierung fiel, war kein Zufall. Viele Menschen suchten nach einer Möglichkeit, ihr Erspartes sicher unterzubringen. Die von den Sparkassen dafür angebotene Verzinsung machte die Sache attraktiv. Mit den Spareinlagen konnten die Sparkassen wiederum den Kreditbedarf der Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen abdecken. Von Anfang an waren die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute dem Gemeinwohl verpflichtet und sind es noch heute. Sparkassengesetze fordern von den Instituten eine Förderung von Kultur, Bildung und Sport. Die Gewinnorientierung besitzt nicht die oberste Priorität. Zudem sind die Sparkassen nach wie vor räumlich festgelegt. Das heißt, sie dürfen sich nicht aus einer Region, einer Stadt oder einem Kreis zurückziehen, weil anderswo bessere Gewinnmöglichkeiten anzutreffen wären.
Wovon die Sparkassen leben
Selbstverständlich ist auch eine Sparkasse angehalten, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Gewinne werden als Rücklagen gesichert und dienen zum Teil zur Abdeckung der Förderaufgaben. Allerdings steht die Gewinnmaximierung nicht an erster Stelle. Es müssen nicht, wie bei Privatbanken, Aktionäre durch möglichst hohe Gewinnausschüttungen bei Laune gehalten werden. Diese Privatbanken beklagen die Sonderstellung der Sparkassen. Den daraus entstandenen Auseinandersetzungen fiel 2005 die Gewährträgerhaftung der Sparkassen zum Opfer, die vorsah, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstitutes der Träger haftet. Darin sah die EU-Kommission einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil.